PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG: Beitrag senken ohne Kündigung

Nach einer Beitragserhöhung ist die Kündigung meist die schlechteste Option. § 204 VVG garantiert den Wechsel in jeden gleichartigen Tarif des eigenen Versicherers – mit allen Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für den bisherigen Schutz; nur für Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen. Wie der Wechsel abläuft, welche Hinweispflichten der Versicherer hat und wann er nicht die Lösung ist.