Rechner · Stand 30. September 2026

Fristenrechner zur PKV-Beitragserhöhung

Wann wird die Erhöhung wirksam, bis wann gilt Ihr Sonderkündigungsrecht, bis wann brauchen Sie eine Anschlussversicherung? Geben Sie das Zugangsdatum des Schreibens ein – alle Fristen nach §§ 203 und 205 VVG, gerechnet in Ihrem Browser, ohne Datenübertragung.

Orientierungswerte nach dem Gesetzeswortlaut; Fristen können sich durch Feiertage, den tatsächlichen Zugangstag und Ihre Vertragsbedingungen verschieben. Keine Rechtsberatung.

So rechnet dieser Rechner

  1. Wirksamkeit der Erhöhung: Die Neufestsetzung wird „zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe folgt“ (§ 203 Abs. 5 VVG). Zugang im November → wirksam 1. Januar. Fehlt die Begründung, läuft die Frist erst ab Zugang der nachgereichten Begründung (BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19).
  2. Sonderkündigungsrecht: „innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung“ (§ 205 Abs. 4 VVG); Fristende ist der Tag des zweiten Folgemonats, der dem Zugangstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB), bei fehlendem Tag der Monatsletzte. Die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll – auch wenn dieser vor dem Fristende liegt.
  3. Nachweis der Anschlussversicherung: In der Krankheitskostenvollversicherung wird die Kündigung nur wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweisen, dass eine neue Versicherung besteht, die die Versicherungspflicht erfüllt (§ 205 Abs. 6 VVG).
  4. Tarifauskunft: Versicherer, die den Tarifwechselleitlinien des PKV-Verbands folgen, beantworten Anfragen zum Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb von 15 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ohne Feiertagsprüfung).
  5. Hinweispflicht: Bei jeder Erhöhung muss der Versicherer auf das Tarifwechselrecht hinweisen; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr muss er bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
  6. Verjährung von Rückforderungen: drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem das Anpassungsschreiben zuging (§§ 195, 199 BGB; BGH, 17.11.2021, IV ZR 113/20).

Was Sie mit den Fristen anfangen

Die Kündigung ist fast nie der beste Weg – sie kostet Alterungsrückstellungen und ab 55 gibt es praktisch keinen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Fristen sind trotzdem wichtig, weil sie Ihren Handlungsrahmen abstecken: Bis zum Fristende können Sie die Tarifauskunft einholen, Leistungen vergleichen und entscheiden, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt oder ein Beitragsentlastungstarif die Erhöhung auffängt. Welche Optionen es gibt und worauf Sie im Schreiben achten müssen, erklärt der Beitrag PKV-Beitragserhöhung: Was tun?; die Grundlagen der Beitragsentwicklung stehen in PKV-Beiträge im Alter, die engen Voraussetzungen für den Systemwechsel in Rückkehr in die GKV. Alle Grenzwerte 2026/2027 finden Sie auf der Seite Rechengrößen und Fristen.

Erhöhungsschreiben prüfen lassen

Wir prüfen Begründung und Fristen, holen die Tarifauskunft ein und rechnen Ihre Optionen durch – kostenlos, auch wenn am Ende „nichts tun“ herauskommt.

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Quellen

§ 203 VVG (Prämien- und Bedingungsanpassung) · § 204 VVG (Tarifwechsel) · § 205 VVG (Kündigung des Versicherungsnehmers) · § 6 Abs. 2 VVG-InfoV · §§ 187, 188, 195, 199 BGB · BGH, Urteile vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19, IV ZR 314/19) und 17.11.2021 (IV ZR 113/20) · PKV-Verband, Tarifwechselleitlinien. Zusammengestellt von der FaireFinanzen-Redaktion; redaktionell verantwortlich: Sven Chalupa. Stand: 30. September 2026.