Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber in Berlin
Betriebliche Altersvorsorge
für Arbeitgeber in Berlin
Rechtssicher aufsetzen, Fachkräfte binden, Pflichten erfüllen – wir begleiten Berliner Unternehmen von der Bestandsaufnahme bis zur Mitarbeiterkommunikation. Unabhängig und anbieterneutral.
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Warum sich die bAV für Sie als Arbeitgeber lohnt
Im Wettbewerb um Fachkräfte ist die betriebliche Altersvorsorge eines der wirksamsten und zugleich günstigsten Instrumente: Ein gut kommuniziertes bAV-Angebot erhöht die Arbeitgeberattraktivität, bindet Leistungsträger langfristig und signalisiert Fürsorge – bei überschaubaren Kosten, da Beiträge aus der Entgeltumwandlung überwiegend von den Mitarbeitenden selbst getragen werden. Gleichzeitig sparen Sie als Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge und können Ihren Zuschuss steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber – kurz und ehrlich
- Rechtsanspruch der Mitarbeitenden: Jede/r sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Sie müssen ein Angebot ermöglichen – die Frage ist nicht ob, sondern wie gut.
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung müssen Sie 15 % Zuschuss zahlen, soweit Sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen – seit 2022 für alle Verträge, auch Altverträge.
- Sorgfalt bei der Auswahl: Als Arbeitgeber haften Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der zugesagten Leistungen. Eine saubere Anbieter- und Tarifauswahl ist deshalb keine Kür, sondern Risikomanagement.
Die fünf Durchführungswege im Überblick
Die bAV kann über fünf Wege umgesetzt werden – welcher passt, hängt von Unternehmensgröße, Belegschaft und Zielen ab:
- Direktversicherung: Der Standard für kleine und mittlere Unternehmen – einfach zu verwalten, geringes Haftungsrisiko.
- Pensionskasse: Versicherungsähnliche Versorgungseinrichtung, ebenfalls verwaltungsarm.
- Pensionsfonds: Kapitalmarktorientierter, mit höheren Renditechancen und mehr Schwankung.
- Unterstützungskasse: Interessant für hohe Beiträge, z. B. bei Führungskräften und Gesellschafter-Geschäftsführern.
- Direktzusage: Das Unternehmen sagt die Leistung selbst zu – maximale Gestaltungsfreiheit, aber bilanzwirksam.
Beiträge aus der Entgeltumwandlung sind in der Direktversicherung, Pensionskasse und im Pensionsfonds bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % sozialabgabenfrei.
So begleiten wir Ihr Unternehmen
Bestandsaufnahme
Wir prüfen bestehende Verträge, Ihre Pflichten und die Struktur Ihrer Belegschaft – kostenlos und unverbindlich.
Konzept & Anbieterauswahl
Anbieterneutraler Marktvergleich, passender Durchführungsweg, saubere Dokumentation – auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Einführung & Betreuung
Wir übernehmen die Mitarbeiterkommunikation, Beratungsgespräche und die laufende Betreuung – auch bei Ein- und Austritten.
Häufige Fragen von Arbeitgebern
Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Sie müssen von sich aus kein eigenes Budget bereitstellen – aber Ihre Mitarbeitenden haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Sie müssen also einen Weg dafür bereithalten und bei Entgeltumwandlung den gesetzlichen Zuschuss von 15 % zahlen, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Was kostet die Einführung einer bAV?
Die Beratung und Einrichtung ist für Sie als Unternehmen in der Regel kostenfrei – wir werden über Courtagen der Anbieter vergütet. Ihr laufender Aufwand besteht im Wesentlichen aus dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und einem geringen Verwaltungsaufwand.
Wir haben schon bAV-Verträge – lohnt sich ein Check?
Gerade dann: Viele Bestandslösungen stammen aus Zeiten vor der Zuschusspflicht, haben veraltete Tarife oder decken den 15-%-Zuschuss nicht sauber ab. Ein Bestands-Check schafft Rechtssicherheit und zeigt Optimierungspotenzial.
Wie aufwendig ist die Mitarbeiterkommunikation?
Für Sie: minimal. Wir übernehmen Infoveranstaltungen und Einzelgespräche mit Ihren Mitarbeitenden – vor Ort in Berlin oder digital. Sie stellen nur den Rahmen, wir den Inhalt.
Wie viel muss der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen?
Bei Entgeltumwandlung sind mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss verpflichtend, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr – als Instrument der Mitarbeiterbindung.
Pauschal oder spitz: Wie wird der 15-Prozent-Zuschuss berechnet?
Zulässig ist beides: die pauschale Weitergabe von 15 Prozent auf jeden umgewandelten Euro oder die spitze Abrechnung der tatsächlichen Sozialversicherungsersparnis. Die Pauschale ist einfacher in der Lohnabrechnung, die spitze Abrechnung kann je nach Gehaltsgefüge abweichen – die Wahl sollte bewusst getroffen und dokumentiert werden.
Können Mitarbeitende ihre bAV beim Jobwechsel mitnehmen?
Ja, Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind gesetzlich portabel – der Prozess dafür sollte im Unternehmen definiert sein, bevor der erste Fall eintritt. Das gehört zu einer sauberen Versorgungsordnung dazu.
Der 15-%-Zuschuss-Rechner
Wie bei allem, was wir tun: offene Rechenwege. Geben Sie den monatlichen Umwandlungsbetrag eines Mitarbeiters ein – der Rechner zeigt Pflichtzuschuss und Gesamtbeitrag.
Gesamtbeitrag in den Vertrag345 €
Jährlich fließen in die Vorsorge4.140 €
Rechenweg: Zuschuss = 15 % des Umwandlungsbetrags (pauschale Weitergabe nach § 1a Abs. 1a BetrAVG, soweit Sozialversicherungsersparnis besteht). Alternativ ist die spitze Abrechnung der tatsächlichen Ersparnis zulässig. Keine Steuer- oder Rechtsberatung – die vertragliche Ausgestaltung besprechen wir individuell.
Lassen Sie uns über Ihre bAV sprechen
Im Erstgespräch klären wir Ihre Pflichten, den Zustand bestehender Verträge und das passende Vorgehen – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
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Zahlen & Fakten 2026 zur betrieblichen Altersvorsorge
Stand: August 2026 · alle Werte mit Quelle.
- 15 % Pflichtzuschuss: Arbeitgeber müssen Entgeltumwandlungen mit mindestens 15 % bezuschussen, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
- Steuerfrei 2026: bAV-Beiträge bis 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze Rente = 8.112 €/Jahr) sind steuerfrei, bis 338 €/Monat (4 %) zusätzlich sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
- BRSG II in Kraft: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit 1. Januar 2026. Opting-Out-Modelle sind jetzt auch ohne Tarifvertrag möglich, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 % zuschusst.
- Geringverdiener-Förderung ab 2027: Der Staat fördert Arbeitgeberbeiträge bis 1.200 €/Jahr mit bis zu 360 € Zuschuss (bisher 288 €); Einkommensgrenze rund 3.042 € brutto/Monat (§ 100 EStG).
Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 · BRSG-II-Überblick (MetallRente)
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Sie sagen uns kurz, wo Ihr Unternehmen steht – wir sagen Ihnen, was zu tun ist: Pflichtzuschuss, Altverträge, Einführung. Unverbindlich, kostenfrei, auf Wunsch per Video.
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