PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG: Beitrag senken ohne Kündigung

Nach einer Beitragserhöhung ist die Kündigung meist die schlechteste Option. § 204 VVG garantiert den Wechsel in jeden gleichartigen Tarif des eigenen Versicherers – mit allen Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für den bisherigen Schutz; nur für Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen. Wie der Wechsel abläuft, welche Hinweispflichten der Versicherer hat und wann er nicht die Lösung ist.

PKV-Beitragserhöhung: Was der Versicherer darf – und welche fünf Optionen Sie haben

Zum 1. Januar 2026 stiegen die PKV-Beiträge für rund 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich 13 Prozent. Was der Versicherer nach § 203 VVG und § 155 VAG darf, was laut BGH im Anpassungsschreiben stehen muss, welche Fristen gelten und welche fünf Optionen wirklich Geld sparen – vom Tarifwechsel nach § 204 VVG bis zum Selbstbehalt.

Versicherungspflichtgrenze 2027: Die drei Grenzen – und wer zum 1. Januar 2027 in die GKV zurückfällt

Versicherungspflichtgrenze 2027: 84.150 € nach dem Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss 7. Oktober 2026), dazu erstmals drei verschiedene Grenzen. Wer zum 1. Januar 2027 in die GKV zurückfällt, wie die Befreiung nach § 8 SGB V funktioniert und was beim PKV-Wechsel die Folgejahr-Regel bedeutet – mit Tabelle und Rechenbeispielen.