PKV mit Familie und Kindern: Was Sie vor der Entscheidung wissen sollten

Die PKV-Entscheidung wird meist getroffen, wenn man jung, gesund und Single ist. Die Familienplanung kommt später – und mit ihr die Überraschung: In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Was das konkret bedeutet und wie Sie es von Anfang an richtig einplanen, lesen Sie hier.

Der Grundsatz: Jeder zahlt seinen eigenen Beitrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und einkommenslose Ehepartner beitragsfrei mitversichert. Die PKV kennt dieses Prinzip nicht: Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Kinderbeiträge sind zwar deutlich günstiger als Erwachsenenbeiträge, aber sie fallen an – pro Kind, jeden Monat, über die gesamte Kindheit. Diese Rechnung gehört in jede ehrliche PKV-Beratung, bevor unterschrieben wird.

Die gute Nachricht: die Kindernachversicherung

Für Neugeborene gibt es eine gesetzlich garantierte Lösung (§ 198 VVG): Melden Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer an, muss dieser es rückwirkend ab dem Geburtstag aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge, ohne Wartezeiten. Das gilt selbst dann, wenn das Kind mit einer Erkrankung zur Welt kommt. Die Bedingungen:

  • Ein Elternteil ist bei dem Versicherer versichert – verlangt werden darf eine Mindestversicherungsdauer von höchstens drei Monaten.
  • Der Schutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.
  • Die Zwei-Monats-Frist ist entscheidend – wer sie verpasst, muss durch die reguläre Gesundheitsprüfung.

Die Mischkonstellation: ein Elternteil GKV, einer PKV

Spannend wird es, wenn ein Elternteil gesetzlich und einer privat versichert ist. Dann gilt vereinfacht: Die kostenlose GKV-Familienversicherung für das Kind ist ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat und dieses über der Versicherungspflichtgrenze liegt. In diesem Fall bleibt für das Kind nur die freiwillige GKV mit eigenem Beitrag – oder die PKV. Diese Regel überrascht viele Familien und sollte vor der PKV-Entscheidung durchgerechnet werden, nicht danach.

Elternzeit: der oft übersehene Posten

Während der Elternzeit läuft der PKV-Beitrag grundsätzlich weiter – und der Arbeitgeberzuschuss entfällt, solange kein Gehalt fließt. Wer in der Familienphase in Teilzeit zurückkehrt und unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht, wird zudem wieder versicherungspflichtig in der GKV. Welche Wege dann offenstehen, haben wir im Beitrag zur Rückkehr aus der PKV in die GKV beschrieben.

Unser Fazit

Die PKV kann auch für Familien die richtige Wahl sein – etwa wenn beide Partner gut verdienen oder die Kinderzahl absehbar ist. Aber sie ist eine andere Rechnung als für Singles. Genau deshalb gehört die Familienplanung in das Beratungsgespräch, bevor der Antrag gestellt wird. Einen ersten Anhaltspunkt liefert unser FairCheck; die ganze Beratungsphilosophie finden Sie auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung.

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