Krankentagegeld für Selbstständige: Höhe, Karenzzeit, GKV-Wahltarif oder private Versicherung
Stand: 1. Oktober 2026 · Rechtsstand: §§ 44, 46, 47, 48, 53 Abs. 6 und 8, 240 SGB V, § 3 Nr. 1a, § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a, § 32b EStG; Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT 2009) des PKV-Verbands · Werte 2026 nach Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Kurz gesagt: Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen Lohn weiter, für Selbstständige zahlt niemand – wer krank ist, hat vom ersten Tag an kein Einkommen. Freiwillig gesetzlich Versicherte können mit der Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V Krankengeld ab der siebten Woche sichern (70 Prozent des Einkommens, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag) und mit einem Wahltarif der Kasse früher; die Bindung beträgt jeweils drei Jahre. Privat Versicherte und alle, denen sechs Wochen Lücke zu lang sind, brauchen ein privates Krankentagegeld: Höhe nach dem Nettoeinkommen, Beginn nach einer frei wählbaren Karenzzeit, steuerfrei im Leistungsfall. Entscheidend ist der Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung, weil das Krankentagegeld endet, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Die meisten Selbstständigen versichern zuerst das Risiko, das weit weg scheint – die Berufsunfähigkeit –, und vergessen das nahe: die Grippe, die drei Wochen dauert, den Bandscheibenvorfall mit acht Wochen Ausfall, die Operation mit drei Monaten Reha. In dieser Zeit laufen Miete, Leasingraten und Krankenkassenbeitrag weiter, das Einkommen nicht. Dieser Beitrag erklärt, welche Absicherung die gesetzliche Krankenkasse bietet, was ein privates Krankentagegeld leistet, wie hoch es sein sollte, was Karenzzeit, Berufsunfähigkeitsklausel und Steuer bedeuten – mit einem Rechenbeispiel, das zeigt, wie teuer eine Lücke tatsächlich ist.
Die Lücke in Zahlen
Nehmen wir eine selbstständige Grafikerin mit 3.200 € Nettoeinkommen im Monat. Ein Ausfall von acht Wochen kostet rund 6.000 € Einkommen, während die Fixkosten – angenommen 2.000 € im Monat privat plus 800 € Krankenkasse und Altersvorsorge – weiterlaufen. Nach einem halben Jahr Ausfall fehlen 19.200 €, bevor überhaupt die Frage nach Berufsunfähigkeit gestellt wird. Die Statistik der Krankenkassen zeigt, dass längere Arbeitsunfähigkeiten von mehr als sechs Wochen zwar selten sind, aber den größten Teil der Fehlzeiten ausmachen – und bei Selbstständigen zusätzlich die Gefahr, Aufträge und Kunden zu verlieren.
Was die gesetzliche Krankenkasse bietet
Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und zahlen standardmäßig den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent – ohne Anspruch auf Krankengeld. Zwei Wege führen zum Krankengeld:
- Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Sie erklären gegenüber der Kasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, und ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (43. Tag) zahlt die Kasse Krankengeld. Die Erklärung bindet drei Jahre (§ 44 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Die Mehrkosten betragen 0,6 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Einkommens, bei 4.000 € also 24 € im Monat.
- Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V. Die Kassen bieten Tarife, die das Krankengeld früher beginnen lassen (etwa ab dem 15., 22. oder 29. Tag) oder höher ausfallen lassen. Prämien und Leistungen unterscheiden sich je nach Kasse; auch hier beträgt die Bindungsfrist drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V).
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, das die Kasse nach dem letzten Einkommensteuerbescheid festsetzt (§ 47 SGB V, § 240 SGB V) – nicht nach dem laufenden Umsatz. 2026 liegt die Obergrenze bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze: 4.068,75 € im Monat oder 135,63 € pro Kalendertag. Gezahlt wird für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), erhöht also den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Wer Krankengeld wählt, kann die Krankenversicherungsbeiträge als Basisabsicherung nur zu 96 Prozent absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG).
Für viele Selbstständige ist die Wahlerklärung ein günstiger Grundschutz. Ihre Grenzen: Die sechs Wochen Karenz sind lang, die Bemessung nach einem alten Steuerbescheid trifft Gründer und Wachsende schlecht, und die 70 Prozent sind für Vielverdiener durch die Obergrenze gedeckelt.
Das private Krankentagegeld
Die private Krankentagegeldversicherung zahlt nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT 2009) ein vereinbartes Tagegeld für jeden Kalendertag, an dem Sie nach ärztlichem Befund zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind – nach Ablauf der gewählten Karenzzeit, ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer, bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit. Sie steht Privatversicherten als Baustein der Vollversicherung und gesetzlich Versicherten als Zusatzversicherung offen. Die wichtigsten Stellschrauben:
- Höhe. Versicherbar ist höchstens das Nettoeinkommen; bei Selbstständigen ist das der durchschnittliche Gewinn der letzten zwölf Monate nach Steuern, oft zuzüglich der laufenden Krankenversicherungsbeiträge. Der Versicherer darf das Tagegeld herabsetzen, wenn das Einkommen sinkt, und Sie müssen Einkommensrückgänge mitteilen. Kalkulieren Sie Fixkosten plus Krankenversicherung plus Altersvorsorge – nicht den Umsatz.
- Karenzzeit. Üblich sind Tarife ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag. Je früher die Leistung beginnt, desto teurer der Beitrag; in der Praxis ist eine Karenz von drei bis vier Wochen ein guter Kompromiss zwischen Beitrag und Schutz, weil kurze Ausfälle aus der Liquiditätsreserve getragen werden können. Wer in der GKV Krankengeld ab der siebten Woche hat, kann die Lücke bis zum 42. Tag mit einem privaten Tagegeld schließen.
- Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent. Gezahlt wird nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Wer „ein bisschen“ arbeitet – auch nur E-Mails beantwortet –, riskiert den Anspruch. Das ist die häufigste Konfliktquelle bei Selbstständigen.
- Ende bei Berufsunfähigkeit. Nach § 15 MB/KT endet der Vertrag, wenn Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen eintritt – also wenn Sie nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig sind. Genau hier entsteht die gefährlichste Lücke: Das Krankentagegeld endet, die BU-Versicherung prüft noch. Gute Tarife zahlen nach Feststellung der Berufsunfähigkeit für eine Übergangszeit von drei bis sechs Monaten weiter oder bieten eine Rückkehrklausel; Krankentagegeld und BU-Versicherung sollten deshalb gemeinsam geplant werden.
- Anpassung. Das Tagegeld sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung an steigendes Einkommen angepasst werden können; achten Sie auf eine Dynamik oder Nachversicherungsoption.
- Gesundheitsprüfung. Wie bei der BU gelten die Gesundheitsfragen nach § 19 VVG; Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen. Eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich für beide Verträge zusammen stellen.
Steuerlich sind die Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) und unterliegen – anders als das Krankengeld – nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Beiträge gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), deren Höchstbetrag bei Selbstständigen (2.800 €) meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist; faktisch sind sie also oft nicht abziehbar.
GKV-Krankengeld und privates Krankentagegeld im Vergleich
| Kriterium | GKV-Krankengeld (Wahlerklärung) | GKV-Wahltarif | Privates Krankentagegeld |
|---|---|---|---|
| Beginn | 43. Tag | je nach Tarif ab 15., 22. oder 29. Tag | ab 4. bis 43. Tag wählbar |
| Höhe | 70 % des beitragspflichtigen Einkommens laut Steuerbescheid, max. 135,63 €/Tag (2026) | nach Tarif | bis zum Nettoeinkommen frei wählbar |
| Dauer | max. 78 Wochen in 3 Jahren je Krankheit | nach Tarif | unbegrenzt bis Arbeitsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit |
| Teilweise Arbeitsunfähigkeit | kein Krankengeld | kein Krankengeld | keine Leistung (100 % erforderlich) |
| Steuer | steuerfrei mit Progressionsvorbehalt | steuerfrei mit Progressionsvorbehalt | steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt |
| Beitrag | +0,6 Prozentpunkte des Einkommens | Prämie nach Tarif | nach Alter, Beruf, Höhe, Karenz |
| Bindung | 3 Jahre | 3 Jahre | jährlich kündbar |
| Gesundheitsprüfung | keine | keine | ja |
Rechenbeispiel: 3.200 € netto, Ausfall acht Wochen
Die Grafikerin aus dem Beispiel ist freiwillig gesetzlich versichert, hat die Wahlerklärung abgegeben und ein privates Krankentagegeld von 70 € pro Tag ab dem 22. Tag abgeschlossen. Bei einem Ausfall von 56 Tagen erhält sie: Tage 1 bis 21 nichts (Liquiditätsreserve), Tage 22 bis 42 das private Tagegeld, 21 × 70 € = 1.470 €, Tage 43 bis 56 Krankengeld der Kasse – bei 3.200 € Nettoeinkommen und einem beitragspflichtigen Einkommen laut Steuerbescheid von etwa 4.200 € sind das 70 Prozent, rund 98 € pro Tag, 14 × 98 € = 1.372 € – plus weiter das private Tagegeld, sofern der Tarif eine Anrechnung des Krankengelds nicht vorsieht, 14 × 70 € = 980 €. Ergebnis: 3.822 € statt 0 € bei 6.000 € Einkommensausfall; die Lücke von 2.178 € trägt die Reserve. Ohne private Absicherung und ohne Wahlerklärung wäre der gesamte Ausfall privat zu tragen. Die Zahlen sind ein Beispiel; ob die Kasse Krankengeld und privates Tagegeld nebeneinander zulässt, regeln die Tarifbedingungen – bei vielen Zusatztarifen wird das Krankengeld angerechnet, dann ist das private Tagegeld entsprechend niedriger zu wählen.
Was Sie entscheiden sollten
Erstens: Wie viele Wochen tragen Sie aus eigener Reserve? Daraus folgt die Karenzzeit. Zweitens: Wie viel brauchen Sie monatlich mindestens? Fixkosten plus Krankenversicherung plus Altersvorsorge, geteilt durch 30, ergibt das Tagegeld. Drittens: Wie geht es nach sechs Monaten weiter? Ab hier übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung; der Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige erklärt, worauf es dort ankommt, und der Beitrag BU-Leistungsfall, wie der Übergang praktisch abläuft. Viertens: GKV oder PKV? Die Entscheidung über die Krankenvollversicherung sollte das Krankentagegeld mitdenken, denn in der GKV ist der Grundschutz mit der Wahlerklärung günstig, in der PKV ist das Tagegeld ein eigener Baustein mit Gesundheitsprüfung. Die Rechnung für beide Systeme steht im Beitrag PKV für Selbstständige.
Häufige Fragen
Bekommen Selbstständige Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse?
Nur mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V (allgemeiner Beitragssatz 14,6 statt 14,0 Prozent) ab der siebten Woche oder mit einem Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V auch früher. Beides bindet drei Jahre.
Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige 2026?
70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens laut Steuerbescheid, höchstens 135,63 € pro Kalendertag (4.068,75 € im Monat).
Wie hoch sollte das private Krankentagegeld sein?
So hoch, dass Fixkosten, Krankenversicherung und Altersvorsorge gedeckt sind – versicherbar ist höchstens das Nettoeinkommen. Teilen Sie den Monatsbedarf durch 30.
Ab wann zahlt das Krankentagegeld?
Nach der vereinbarten Karenzzeit, üblich vom 4. bis zum 43. Tag. Eine Karenz von drei bis vier Wochen ist für Selbstständige mit Reserve meist der beste Kompromiss.
Was passiert mit dem Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit?
Der Vertrag endet nach § 15 MB/KT mit Feststellung der Berufsunfähigkeit; gute Tarife zahlen drei bis sechs Monate weiter. Krankentagegeld und BU-Versicherung sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein.
Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein, Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Das GKV-Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz.
Wie lange tragen Sie einen Ausfall selbst?
Wir rechnen Krankengeld, Krankentagegeld und BU-Rente für Ihre Situation zusammen – Karenzzeit, Höhe, Übergang – und zeigen den Rechenweg offen. Kostenlos, unabhängig, ohne Verpflichtung.
Kostenloses Erstgespräch anfragenQuellen
- § 44 SGB V – Krankengeld (Abs. 2: Wahlerklärung hauptberuflich Selbstständiger, Bindung drei Jahre) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__44.html
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld (Satz 1 Nr. 2 und Satz 2: ab der siebten Woche) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes (70 Prozent) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes (78 Wochen in drei Jahren) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
- § 53 SGB V – Wahltarife (Abs. 6: Krankengeld-Wahltarife; Abs. 8: Bindungsfrist) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz (14,0 Prozent) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__243.html
- § 3 Nr. 1a EStG – Steuerfreiheit von Leistungen aus Krankenversicherungen; § 32b EStG – Progressionsvorbehalt; § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG – Vorsorgeaufwendungen (Kürzung um 4 Prozent bei Krankengeldanspruch) – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- § 19 VVG – Anzeigepflicht – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html
- Verband der Privaten Krankenversicherung: Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009), insbesondere § 1 (Gegenstand, 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit), § 4 (Umfang, Karenzzeit, Nettoeinkommen) und § 15 (Beendigung bei Berufsunfähigkeit) – https://www.pkv.de/
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenze 2026) – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege
- FaireFinanzen: Rechengrößen, Grenzen und Fristen 2026/2027 – https://fairefinanzen.de/rechengroessen-2026-2027/
Dieser Beitrag wurde von der FaireFinanzen-Redaktion auf Grundlage der im Text genannten Primärquellen erstellt (Stand siehe oben). Redaktionell verantwortlich: Sven Chalupa, registrierter Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) aus Berlin. Mehr über Sven Chalupa und das Team →
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