GKV-Höchstbeitrag 2026/2027: So wird er berechnet – und wann die PKV günstiger ist

Stand: 1. Oktober 2026 · Rechtsstand: §§ 223, 241, 242, 242a, 257 SGB V, § 55 SGB XI, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) · Werte 2027 nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (BMAS, September 2026)

Kurz gesagt: Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist kein eigener Tarif, sondern das Ergebnis einer Multiplikation: Beitragsbemessungsgrenze mal Beitragssatz. 2026 sind das 5.812,50 € mal 17,5 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Satz plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag), also 1.017,19 € im Monat für die Krankenversicherung, plus 209,25 € Pflegeversicherung (3,6 Prozent) – zusammen 1.226,44 €, für Kinderlose 1.261,31 €. 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze nach dem Entwurf auf 6.375 €, darin enthalten ein einmaliger Aufschlag von 300 € aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Bleibt der Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent, liegt der Höchstbeitrag 2027 bei 1.345,13 € (Kinderlose 1.383,38 €) – rund 9,7 Prozent mehr. Angestellte zahlen davon etwa die Hälfte selbst, freiwillig versicherte Selbstständige den vollen Betrag.

„Wie viel kann die Krankenkasse maximal kosten?“ ist eine der Fragen, die wir in der Beratung am häufigsten hören – von Gutverdienern, die über die Versicherungspflichtgrenze kommen, von Selbstständigen, die den vollen Beitrag allein tragen, und von Privatversicherten, die wissen wollen, womit sie ihren PKV-Beitrag eigentlich vergleichen. Dieser Beitrag zeigt die Rechnung Schritt für Schritt, nennt die Werte für 2026 und den Entwurf für 2027 und erklärt, warum der Höchstbeitrag 2027 stärker steigt als in den Jahren zuvor.

So wird der GKV-Höchstbeitrag berechnet

Die Krankenkasse erhebt Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Abs. 3 SGB V). Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Der Höchstbeitrag ist deshalb der Beitrag, den jemand zahlt, dessen beitragspflichtige Einnahmen die Grenze erreichen oder übersteigen. Drei Größen bestimmen ihn:

  • Beitragsbemessungsgrenze. 2026: 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). 2027 nach dem Referentenentwurf: 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr). Sie wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst; 2027 kommt einmalig ein Aufschlag von 300 € hinzu.
  • Beitragssatz der Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (§ 241 SGB V) und enthält den Anspruch auf Krankengeld; der ermäßigte Satz ohne Krankengeld 14,0 Prozent (§ 243 SGB V). Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V); der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den das Bundesgesundheitsministerium für 2026 festgelegt hat, liegt bei 2,9 Prozent (§ 242a SGB V). Ihre Kasse kann darüber oder darunter liegen.
  • Beitragssatz der Pflegeversicherung. 3,6 Prozent, für Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren 4,2 Prozent; Eltern mit zwei bis fünf Kindern unter 25 erhalten je Kind 0,25 Prozentpunkte Abschlag (§ 55 SGB XI).

Die Formel lautet: Höchstbeitrag = Beitragsbemessungsgrenze × (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) + Beitragsbemessungsgrenze × Pflegebeitragssatz.

Die Zahlen 2026 und 2027

Position 2026 (gilt) 2027 (Entwurf, Zusatzbeitrag unverändert 2,9 %)
Beitragsbemessungsgrenze (Monat) 5.812,50 € 6.375,00 €
Krankenversicherung 14,6 % + 2,9 % 1.017,19 € 1.115,63 €
Pflegeversicherung 3,6 % 209,25 € 229,50 €
Höchstbeitrag gesamt (mit Kind) 1.226,44 € 1.345,13 €
Pflegeversicherung Kinderlose 4,2 % 244,13 € 267,75 €
Höchstbeitrag gesamt (kinderlos) 1.261,31 € 1.383,38 €
Davon Arbeitnehmeranteil (mit Kind) 613,22 € 672,56 €
Davon Arbeitnehmeranteil (kinderlos) 648,09 € 710,81 €

Der Arbeitnehmeranteil ergibt sich aus der hälftigen Teilung von Krankenversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag (§ 249 SGB V) sowie des Pflegebeitrags; den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten trägt der Arbeitnehmer allein. In Sachsen gilt bei der Pflegeversicherung eine abweichende Verteilung zulasten der Beschäftigten.

Wichtig für 2027: Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse für 2027 steht noch nicht fest. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung ermittelt im Oktober den voraussichtlichen Finanzbedarf, danach gibt das Ministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz bekannt. Jeder Zehntelpunkt mehr kostet am Höchstbeitrag 2027 weitere 6,38 € im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 wird erst mit Beschluss der Rechengrößenverordnung durch Bundesregierung und Bundesrat verbindlich; alle Werte dazu halten wir auf der Seite Rechengrößen, Grenzen und Fristen 2026/2027 aktuell.

Warum der Höchstbeitrag 2027 stärker steigt als sonst

Normalerweise wächst die Beitragsbemessungsgrenze im Takt der Löhne, zuletzt um drei bis vier Prozent pro Jahr. 2027 kommen zwei Effekte zusammen. Erstens die reguläre Anpassung an die Lohnentwicklung. Zweitens das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben und das seit 30. Juli 2026 gilt: Es hebt die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027 einmalig um 300 € im Monat an, zusätzlich zur regulären Erhöhung. Das Ministerium beziffert die Mehrbelastung für Betroffene auf rund 26 € im Monat allein aus diesem Aufschlag. Dieselbe Erhöhung gilt für die Versicherungspflichtgrenze, was den Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert; die Details dazu stehen im Beitrag Versicherungspflichtgrenze 2027.

Das Gesetz enthält weitere Maßnahmen, die Versicherte direkt spüren: höhere Zuzahlungen, ein niedrigerer Festzuschuss beim Zahnersatz, das Ende der Erstattung homöopathischer Leistungen und ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für beitragsfrei mitversicherte Partner. Ziel ist, den Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zu bremsen, der ohne Reform nach Angaben des Ministeriums 2027 auf 3,8 Prozent gestiegen wäre. Ob der Zusatzbeitrag 2027 tatsächlich bei 2,9 Prozent bleibt, zeigt sich im Herbst.

Für wen der Höchstbeitrag gilt – und wer ihn ganz allein zahlt

  • Angestellte mit einem Bruttogehalt ab der Beitragsbemessungsgrenze zahlen den Höchstbeitrag, aber nur zur Hälfte selbst; die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.
  • Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil. Beitragspflichtig sind alle Einkünfte bis zur Grenze – auch Mieten und Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Wer keinen Anspruch auf Krankengeld wählt, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent; der Höchstbeitrag liegt dann 2026 bei 982,31 € plus Pflegeversicherung. Am unteren Ende greift die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (2026), unterhalb derer kein geringerer Beitrag möglich ist. Wie die Rechnung für Selbstständige konkret aussieht, zeigt der Beitrag PKV für Selbstständige.
  • Rentner in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf die gesetzliche Rente den allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag, die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte (§ 249a SGB V). Betriebsrenten sind oberhalb des Freibetrags voll beitragspflichtig.
  • Privatversicherte Angestellte erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum PKV-Beitrag: die Hälfte des Beitrags, höchstens aber die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (§ 257 Abs. 2 SGB V). 2026 sind das maximal 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung; 2027 steigen diese Obergrenzen mit der Beitragsbemessungsgrenze. Für Privatversicherte ist der Höchstbeitrag deshalb doppelt relevant: als Vergleichsmaßstab und als Obergrenze des Zuschusses.

Höchstbeitrag und PKV: der ehrliche Vergleich

Der GKV-Höchstbeitrag ist die Zahl, mit der sich ein PKV-Angebot vergleichen lässt – aber nur, wenn man drei Dinge berücksichtigt. Erstens: In der GKV sind Kinder und einkommenslose Partner beitragsfrei mitversichert, in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Ein Höchstbeitrag von 1.226 € deckt also unter Umständen eine ganze Familie ab. Zweitens: Der GKV-Beitrag folgt dem Einkommen, der PKV-Beitrag folgt Alter, Gesundheit und Tarif; wer heute unter dem Höchstbeitrag liegt, kann im Alter darüber liegen oder darunter – die Mechanik erklärt der Beitrag PKV-Beiträge im Alter. Drittens: Der GKV-Beitrag enthält Krankengeld ab der siebten Woche und die Pflegeversicherung; in der PKV müssen Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung dazugerechnet werden.

Für die Entscheidung heißt das: Nicht der Höchstbeitrag von heute zählt, sondern die Summe über die Jahre für die gesamte Familie. Ob sich ein Wechsel lohnt und ab welchem Einkommen er überhaupt möglich ist, steht im Beitrag Lohnt sich der Wechsel in die PKV?; ob Ihr Gehalt 2027 die neue Grenze übersteigt, zeigt der Wechselfenster-Rechner.

Was Sie jetzt tun können

  • Prüfen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse: Die Spanne zwischen den Kassen beträgt mehr als zwei Prozentpunkte – am Höchstbeitrag sind das über 100 € im Monat, bei hälftiger Teilung immer noch über 50 € netto. Ein Kassenwechsel ist mit einer Frist von zwei Monaten möglich, bei Erhöhung des Zusatzbeitrags sofort (§ 175 Abs. 4 SGB V).
  • Selbstständige ohne Krankengeldwahl sollten prüfen, ob der ermäßigte Satz ohne Absicherung des Verdienstausfalls wirklich sinnvoll ist – ein privates Krankentagegeld oder ein Wahltarif der Kasse kann die Lücke schließen.
  • Wer 2027 mit dem Gehalt knapp an der Beitragsbemessungs- oder Versicherungspflichtgrenze liegt, sollte die Verkündung der Rechengrößenverordnung im Dezember abwarten, bevor er Entscheidungen zum Versicherungsstatus trifft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag 2026?
1.017,19 € im Monat für die Krankenversicherung (5.812,50 € × 17,5 Prozent bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) plus 209,25 € Pflegeversicherung, zusammen 1.226,44 €; Kinderlose zahlen 1.261,31 €. Angestellte tragen davon rund die Hälfte.

Wie hoch wird der Höchstbeitrag 2027?
Nach dem Referentenentwurf 1.115,63 € Krankenversicherung plus 229,50 € Pflegeversicherung, also 1.345,13 € (Kinderlose 1.383,38 €) – vorausgesetzt, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 Prozent. Jeder Zehntelpunkt mehr kostet 6,38 € zusätzlich.

Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 € mehr als üblich?
Weil das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine einmalige Anhebung um 300 € im Monat vorsieht, zusätzlich zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung. Das Gesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft.

Zahlen Selbstständige den Höchstbeitrag allein?
Ja. Freiwillig versicherte Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Sie können aber den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld wählen und bei geringem Einkommen weniger zahlen, mindestens jedoch den Beitrag auf 1.318,33 € (2026).

Was ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Die Hälfte des PKV-Beitrags, höchstens die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags: 2026 maximal 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung (§ 257 SGB V).

Gilt der Höchstbeitrag auch für die Pflegeversicherung?
Ja, mit derselben Beitragsbemessungsgrenze. 2026 sind das 209,25 € (3,6 Prozent) beziehungsweise 244,13 € für Kinderlose (4,2 Prozent).

Liegt Ihr Beitrag am Maximum?

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Quellen

FaireFinanzen-Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der FaireFinanzen-Redaktion auf Grundlage der im Text genannten Primärquellen erstellt (Stand siehe oben). Redaktionell verantwortlich: Sven Chalupa, registrierter Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) aus Berlin. Mehr über Sven Chalupa und das Team →

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