BU mit Vorerkrankungen: Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung – und wie Sie vorher Klarheit bekommen

Stand: 1. Oktober 2026 · Rechtsstand: §§ 19–22 VVG; Ursachenstatistik Morgen & Morgen (Stand April 2026, Daten 2025); Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugang 2025

Kurz gesagt: Eine Vorerkrankung ist kein Ausschlusskriterium für eine Berufsunfähigkeitsversicherung – aber sie entscheidet darüber, zu welchen Bedingungen Sie einen Vertrag bekommen. Die Risikoprüfung endet mit einem von fünf Ergebnissen: normale Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung. Welches davon eintritt, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden, weil jeder nach eigenen Annahmerichtlinien prüft. Genau deshalb lohnt sich vor jedem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage: Sie zeigt, welcher Versicherer Ihre Diagnose wie bewertet, ohne dass ein Antrag mit Ihrem Namen gestellt wird. Und eines gilt immer: Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – sonst steht im Leistungsfall der gesamte Vertrag auf dem Spiel (§ 19 VVG).

Warum die Versicherer so genau hinsehen

Berufsunfähigkeit ist kein seltenes Ereignis, und ihre Ursachen haben sich verschoben. Nach der Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen (Stand April 2026, Daten 2025) entfallen 32,3 % der Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen und weitere 7 % auf Nervenkrankheiten – zusammen 39 %, gegenüber rund 22 % im Jahr 2007. Es folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (18 %), Krebs (16 %), Unfälle (7 %) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (6 %). Der Versicherer will beim Antrag deshalb wissen, ob ein erhöhtes Risiko für genau diese Diagnosen besteht – und fragt nach Behandlungen, Beschwerden und Untersuchungen der vergangenen Jahre.

Zum Vergleich der Absicherung ohne BU: Die gesetzliche Rentenversicherung hat 2025 rund 176.000 neue Erwerbsminderungsrenten bewilligt (volle und teilweise zusammen), der durchschnittliche Zahlbetrag lag bei 1.067 € im Monat (2024: 1.041 €; Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugang 2025). Die volle Rente setzt voraus, dass Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können, die halbe Rente gilt bei drei bis unter sechs Stunden (§ 43 SGB VI). Für Selbstständige ohne Pflichtbeiträge gibt es diese Rente in der Regel gar nicht.

Die fünf möglichen Ergebnisse der Risikoprüfung

Ergebnis Was es bedeutet Typische Auslöser (Beispiele, je nach Versicherer) Was wir daraus machen
Normale Annahme Vertrag zu den regulären Bedingungen und Beiträgen ausgeheilte, folgenlose Erkrankungen; lange zurückliegende Behandlungen Angebot vergleichen, Bedingungen prüfen
Risikozuschlag Vertrag mit erhöhtem Beitrag, volle Leistung erhöhter Blutdruck, Übergewicht, Asthma, Diabetes Typ 1 in gut eingestellter Form Zuschläge mehrerer Anbieter vergleichen; oft liegen sie weit auseinander
Leistungsausschluss (Ausschlussklausel) Normaler Beitrag, aber keine Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit auf die ausgeschlossene Erkrankung oder Körperregion zurückgeht Rückenbeschwerden, Knie- oder Schulterverletzungen, Hauterkrankungen, Allergien Formulierung der Klausel prüfen (eng oder weit gefasst?), spätere Überprüfung vereinbaren, Anbieter ohne Ausschluss suchen
Zurückstellung Antrag wird für einen festgelegten Zeitraum nicht angenommen; danach neue Prüfung laufende Behandlung, kürzlich beendete Psychotherapie, anstehende Operation, noch nicht abgeschlossene Diagnostik Zeitraum notieren, Behandlungsabschluss dokumentieren, Übergangslösung prüfen
Ablehnung Kein Vertrag bei diesem Versicherer schwere oder chronische Erkrankungen, mehrere Risiken gleichzeitig, aktuelle psychische Erkrankung Bei anderen Anbietern anfragen; Alternativen zur BU prüfen (siehe unten)

Die Beispiele sind bewusst allgemein gehalten. Dieselbe Diagnose kann bei einem Versicherer zur normalen Annahme und beim nächsten zum Ausschluss führen – Schweregrad, Behandlungsstand und Zeitabstand entscheiden. Deshalb ist die Frage „Bekomme ich mit meiner Vorerkrankung eine BU?“ ohne konkrete Voranfrage nicht seriös zu beantworten.

Welche Gesundheitsfragen gestellt werden

Die Versicherer fragen in Textform nach „gefahrerheblichen Umständen“ (§ 19 Abs. 1 VVG). Üblich sind Fragen nach ambulanten Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen der letzten fünf Jahre, nach stationären Aufenthalten und Psychotherapien der letzten zehn Jahre, nach Medikamenten, Beschwerden, Körpergröße und Gewicht, gefährlichen Hobbys sowie nach laufenden oder angeratenen Behandlungen. Die genauen Zeiträume und Formulierungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter – lesen Sie jede Frage wörtlich.

Drei Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben:

  • Nur beantworten, was gefragt ist – aber das vollständig. Was der Versicherer nicht fragt, müssen Sie nicht angeben. Was er fragt, müssen Sie mit allem angeben, was Ihnen bekannt ist; ein „Ich dachte, das sei unwichtig“ hilft im Leistungsfall nicht.
  • Vorher die eigene Akte kennen. Patientenquittungen der Krankenkasse, Arztbriefe und die Behandlungsübersicht der privaten Krankenversicherung zeigen, was tatsächlich dokumentiert ist – auch Diagnosen, an die Sie sich nicht erinnern oder die der Arzt „nur zur Abrechnung“ eingetragen hat.
  • Nichts vorab am Telefon mit dem Versicherer klären. Jede Angabe gegenüber dem Versicherer kann später Teil der Akte sein. Vorabklärung läuft über die anonyme Voranfrage.

Ausführlich: BU-Gesundheitsfragen richtig beantworten.

Was bei falschen oder unvollständigen Angaben passiert

Das Versicherungsvertragsgesetz staffelt die Folgen nach dem Grad des Verschuldens:

Verschulden Recht des Versicherers Frist
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Rücktritt vom Vertrag (§ 19 Abs. 2 VVG); die Leistungspflicht bleibt nur bestehen, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Eintritt noch für den Umfang der Berufsunfähigkeit ursächlich war (§ 21 Abs. 2 VVG) fünf Jahre ab Vertragsschluss, bei Vorsatz zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG)
Einfache Fahrlässigkeit oder kein Verschulden Kündigung mit Monatsfrist oder rückwirkende Vertragsanpassung, etwa Risikozuschlag oder Ausschluss (§ 19 Abs. 3 und 4 VVG) wie oben
Arglistige Täuschung Anfechtung des Vertrags (§ 22 VVG, § 123 BGB) – die Beiträge sind in der Regel verloren zehn Jahre

Voraussetzung für diese Rechte ist, dass der Versicherer Sie vor Vertragsschluss in Textform über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Umgekehrt heißt das: Wer die Fragen sorgfältig beantwortet, muss den Leistungsfall nicht fürchten – die meisten Streitigkeiten entstehen nicht durch die Erkrankung selbst, sondern durch lückenhafte Antragsangaben.

Die anonyme Risikovoranfrage: erst prüfen, dann beantragen

Bei einer anonymen Risikovoranfrage übermitteln wir den Versicherern Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen, Adresse und Geburtsdatum, nur mit Geburtsjahr, Beruf und gewünschter Rentenhöhe. Jeder angefragte Versicherer antwortet mit seinem voraussichtlichen Ergebnis: Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung. Erst dann entscheiden Sie, bei wem Sie den Antrag stellen.

Der Grund für die Anonymität: Versicherer dürfen „erschwerte Risiken“ – also Ablehnungen, Ausschlüsse und Zuschläge – in das branchenweite Hinweis- und Informationssystem (HIS) einmelden, das von der Besurance HIS GmbH betrieben wird. Ein späterer Antrag bei einem anderen Anbieter würde diesen Eintrag finden. (Was über Sie gespeichert ist, können Sie dort kostenlos per Selbstauskunft erfragen.) Bei einer anonymen Voranfrage gibt es nichts einzumelden, weil keine Person benannt ist. Die Voranfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; sie dauert je nach Versicherer wenige Tage bis zwei Wochen. Den Ablauf im Detail beschreiben wir hier: Anonyme BU-Risikovoranfrage.

Ausschlussklausel: nicht jede ist gleich

Wenn ein Ausschluss angeboten wird, lohnt sich ein genauer Blick auf den Wortlaut. Ein eng gefasster Ausschluss („Bandscheibenvorfall L4/L5 und dessen Folgen“) ist etwas anderes als ein weiter („alle Erkrankungen der Wirbelsäule und des Rückens einschließlich ihrer Folgen“). Prüfen Sie außerdem, ob der Versicherer eine spätere Überprüfung des Ausschlusses zusagt – viele nehmen ihn nach einigen beschwerdefreien Jahren auf Antrag zurück. Und vergleichen Sie: Nicht selten bietet ein anderer Versicherer für dieselbe Diagnose einen Zuschlag statt eines Ausschlusses an, was bei einem echten Risiko die bessere Wahl sein kann.

Wenn es keine BU gibt: die Alternativen

Führt die Voranfrage bei allen infrage kommenden Versicherern zu einer Ablehnung, bleibt die Arbeitskraft nicht zwangsläufig ungeschützt. Je nach Situation kommen in Betracht:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Leistet, wenn Sie gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können – enger als die BU, dafür oft mit weniger strengen Gesundheitsfragen.
  • Grundfähigkeitsversicherung: Leistet beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Sehen, Sprechen, Autofahren oder Gebrauch der Hände, unabhängig vom Beruf.
  • Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease): Einmalzahlung bei festgelegten Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Private Unfallversicherung: Nur bei Unfallfolgen, dafür fast ohne Gesundheitsprüfung.
  • Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen: Bei manchen Berufsgruppen, in Gruppenverträgen über den Arbeitgeber oder in befristeten Aktionen prüfen Versicherer nur wenige Fragen; die versicherbare Rente ist dann meist begrenzt.

Keine dieser Lösungen ersetzt die BU vollständig; die Kombination ist Einzelfallarbeit.

Bekommt man eine BU nach Psychotherapie?

Ja, in vielen Fällen – aber selten ohne Weiteres zum Normalbeitrag. Psychische Diagnosen und Psychotherapien sind der häufigste Grund für Zurückstellungen und Ausschlüsse in der BU-Risikoprüfung, weil psychische Erkrankungen laut Deutscher Rentenversicherung die größte Ursachengruppe für Erwerbsminderung sind. Entscheidend sind drei Dinge: die Diagnose (eine zeitlich begrenzte Anpassungsstörung wird anders bewertet als eine rezidivierende Depression), die Dauer und Art der Behandlung (wenige ambulante Sitzungen gegenüber stationärem Aufenthalt oder Medikation) und der zeitliche Abstand. Die meisten Versicherer fragen ambulante Behandlungen für die letzten fünf Jahre und stationäre für die letzten zehn Jahre ab; liegt die Therapie außerhalb des Abfragezeitraums, muss sie nicht angegeben werden.

Typische Ergebnisse: Nach abgeschlossener Kurzzeittherapie mit klarer Ursache und mindestens zwei bis drei Jahren Beschwerdefreiheit ist eine Annahme zum Normalbeitrag oder mit Ausschluss der betreffenden Diagnose möglich; während einer laufenden Therapie wird der Antrag meist zurückgestellt; bei wiederholten oder schweren Episoden drohen Ablehnung oder ein genereller Ausschluss psychischer Erkrankungen. Weil die Bewertung zwischen den Versicherern stark schwankt, ist die anonyme Risikovoranfrage hier Pflicht: Sie erfahren vor dem Antrag, welcher Versicherer wie entscheidet, ohne dass ein Ablehnungsvermerk im Hinweis- und Informationssystem entsteht. Ein ärztlicher Abschlussbericht, der Anlass, Dauer und erfolgreichen Abschluss der Therapie bestätigt, verbessert die Chancen deutlich.

Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?

Eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung gibt es auf dem freien Markt nicht; jeder Versicherer muss das Risiko einschätzen, bevor er es übernimmt. Was es gibt, sind drei Abstufungen: Erstens zeitlich befristete Aktionen mit stark verkürzten Gesundheitsfragen, meist für junge Menschen, Studierende oder Berufseinsteiger bis zu einer begrenzten Rentenhöhe. Zweitens Gruppen- und Kollektivverträge über den Arbeitgeber, etwa eine BU im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, bei denen statt der Gesundheitsfragen eine Dienstobliegenheitserklärung genügt – mit dem Nachteil, dass der Schutz an das Arbeitsverhältnis gekoppelt ist und die Rente im Leistungsfall voll steuer- und beitragspflichtig wird. Drittens Alternativprodukte mit einfacheren Fragen wie die Grundfähigkeitsversicherung, die aber einen anderen Leistungsauslöser haben.

Für alle drei gilt: Die Fragen, die gestellt werden, müssen vollständig und richtig beantwortet werden – die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt auch bei verkürzten Fragebögen. Wer wegen einer Vorerkrankung nach einem solchen Angebot sucht, sollte vorher prüfen lassen, ob die reguläre BU mit Ausschluss oder Zuschlag nicht die bessere Lösung ist; häufig ist sie es.

Häufige Fragen

Muss ich eine Psychotherapie angeben, die schon Jahre zurückliegt?
Wenn die Frage des Versicherers den Zeitraum abdeckt – üblich sind fünf bis zehn Jahre –, ja. Liegt die Therapie außerhalb des abgefragten Zeitraums, müssen Sie sie nicht angeben. Entscheidend ist der Wortlaut der Frage.

Verschlechtert eine anonyme Voranfrage meine Chancen?
Nein. Sie wird ohne Namen und Adresse gestellt; weil keine Person bestimmbar ist, kann der Versicherer nichts in das Hinweis- und Informationssystem einmelden, und die Antragsfrage nach früheren Ablehnungen bleibt mit Nein zu beantworten. Sie sind an nichts gebunden.

Kann ich einen Ausschluss später wieder loswerden?
Häufig ja. Viele Versicherer prüfen auf Antrag nach einigen beschwerdefreien Jahren, ob der Ausschluss gestrichen wird. Eine Garantie gibt es nicht – vereinbaren Sie die Überprüfungsmöglichkeit möglichst schon beim Abschluss.

Ist ein Risikozuschlag besser als ein Ausschluss?
Bei einem Risiko, das tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führen kann, meist ja: Sie zahlen mehr, sind dafür aber auch für diese Diagnose versichert. Bei einer folgenlos ausgeheilten Erkrankung kann ein eng gefasster Ausschluss die günstigere Wahl sein.

Was ist, wenn ich eine Erkrankung schlicht vergessen habe?
Vergessen schützt nicht automatisch. Der Versicherer kann bei einfacher Fahrlässigkeit kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Deshalb: vor dem Antrag die eigene Patientenakte einsehen.

So gehen wir vor

Wir sammeln mit Ihnen die Gesundheitsangaben, holen die Unterlagen ein, stellen die anonyme Voranfrage bei den infrage kommenden Versicherern und legen Ihnen die Ergebnisse nebeneinander – mit Beitrag, Bedingungen und dem Wortlaut etwaiger Klauseln. Sie entscheiden, wir kümmern uns um den Antrag. Anonyme Risikovoranfrage anfragen

Quellen

Vorerkrankung – und trotzdem gut versichert?

Wir holen die anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern ein und legen Ihnen Annahme, Zuschlag und Klauseln nebeneinander – kostenlos, unabhängig, ohne Eintrag in Ihrer Akte.

Anonyme Risikovoranfrage anfragen
FaireFinanzen-Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der FaireFinanzen-Redaktion auf Grundlage der im Text genannten Primärquellen erstellt (Stand siehe oben). Redaktionell verantwortlich: Sven Chalupa, registrierter Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) aus Berlin. Mehr über Sven Chalupa und das Team →

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