Unabhängige Beratung zur Altersvorsorge

Rentenlücke kennen, Optionen vergleichen, in Ruhe entscheiden: Als Versicherungsmakler aus Berlin helfen wir Ihnen, eine Altersvorsorgestrategie zu finden, die zu Ihrem Einkommen, Ihrer Steuersituation und Ihren Zielen passt – mit Rechenweg statt Produktdruck.

1. Termin wählen oder Anfrage senden · 2. Anliegen kurz schildern · 3. Rückmeldung innerhalb eines Werktags

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Sie sind Arbeitgeber? Betriebliche Altersvorsorge rechtssicher aufsetzen – Pflichten, Zuschuss, Durchführungswege.
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Altersvorsorge-Berater aus Berlin

So arbeiten wir beim Thema Altersvorsorge

Damit Sie vorher wissen, was Sie erwartet – und was nicht.

Für wen die Beratung geeignet ist

Angestellte, Selbstständige und Beamte, die ihre Rentenlücke kennen und mit einem klaren Plan schließen wollen – ob mit 30 zum Einstieg oder mit 50 zur Kurskorrektur.

Häufige Ausgangssituationen

  • Renteninformation gelesen, Lücke unklar
  • Alte Verträge (Riester, Kapitallebensversicherung, Rürup) – behalten oder nicht?
  • ETF-Sparplan vorhanden, Frage nach Steuer und Absicherung
  • Selbstständig ohne gesetzliche Rente

Was wir vergleichen

ETF-Sparplan im Depot, ETF-Police, Rürup/Basisrente, betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber und ab 2027 das Altersvorsorgedepot – jeweils mit Kosten, Steuerwirkung und Flexibilität nebeneinander.

Wann wir abraten

Von Produkten, deren Kosten die Rendite auffressen, von Umschichtungen bestehender Verträge ohne klaren Vorteil und von Sparraten, die im Alltag nicht durchzuhalten sind.

Was Sie von uns bekommen

Eine schriftliche Empfehlung mit Rechenweg: Ihre Rentenlücke, den Vergleich der infrage kommenden Vorsorgeformen nach Kosten, Steuerwirkung und Flexibilität und eine klare Aussage, welche Lösung warum passt – auch wenn das Ergebnis lautet, bestehende Verträge zu behalten.

Wer Sie berät

Registrierte Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) aus Berlin-Pankow – das Team im Überblick. Beratung per Video oder vor Ort in der Niederstraße 11.

Wie die Vergütung funktioniert

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Vermitteln wir einen Versicherungsvertrag, erhalten wir eine Courtage vom Versicherer; sie ist im Beitrag einkalkuliert, Sie zahlen uns dafür nichts zusätzlich, und wir nennen Ihnen auf Nachfrage die Höhe. Beim Thema Depot gilt ein anderes Modell: Dort vereinbaren wir eine jährliche Servicegebühr, die wir vor Beginn schriftlich festhalten. Welche Vergütung in Ihrem Fall anfällt, erfahren Sie vor jeder Entscheidung.

Was wir im Erstgespräch klären

Ihre Renteninformation, bestehende Verträge, Ihr Wunsch-Einkommen im Ruhestand und Ihre Steuersituation heute und im Ruhestand. Danach bekommen Sie eine Empfehlung mit Begründung und Rechenweg – und entscheiden in Ruhe.

Rentenlücke vorab im FairCheck rechnen →  ·  So läuft das Erstgespräch ab →

Möglichkeiten für private Altersvorsorge

Staatlich geförderte Altersvorsorge

Die staatlich geförderte Altersvorsorge bietet verschiedene Möglichkeiten, um für den Ruhestand vorzusorgen und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge:

Hinweis (Stand Oktober 2026): Mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet zum 1. Januar 2027 das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot; neue Riester-Verträge sind nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich, bestehende Verträge genießen Bestandsschutz. Details im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Riester-Rente:
  • Zulagen: Staatliche Grundzulage und Kinderzulage für Familien
  • Steuervorteile: Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
  • Flexibilität: Verschiedene Anlageformen wie Banksparpläne, Fonds oder Versicherungen

 

Rürup-Rente (Basisrente):
  • Steuervorteile: Beiträge sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (zusammen Veranlagte) zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar
  • Selbstständige und Freiberufler: Besonders attraktiv für Selbstständige, da sie keine Riester-Förderung erhalten
  • Lebenslange Rente: Garantierte lebenslange Rente ab dem Rentenbeginn

 

Betriebliche Altersvorsorge (bAV):
  • Gehaltsumwandlung: Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert
  • Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % zuschießen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) – viele zahlen freiwillig mehr
  • Unterschiedliche Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage

Altersvorsorge mit Investments

Eine Altersvorsorge mit Investments bietet die Möglichkeit, durch gezielte Geldanlagen ein Vermögen aufzubauen und sich für den Ruhestand abzusichern. Hier sind die wichtigsten Investmentformen für die Altersvorsorge:
 

Investmentfonds:
  • Breite Streuung: Investition in verschiedene Wertpapiere zur Risikominderung
  • Aktive und passive Fonds: Auswahl zwischen aktiv gemanagten Fonds und passiven Indexfonds (ETFs)
  • Flexibilität: Einmalanlagen oder regelmäßige Sparpläne möglich

 

Immobilien:
  • Sachwertanlage: Investition in physische Immobilien wie Wohnungen oder Häuser
  • Mieteinnahmen: Regelmäßige Einnahmen durch Vermietung
  • Wertsteigerung: Potenzieller Wertzuwachs über die Jahre

 

Private Rentenversicherungen:
  • Lebenslange Rente: Garantierte Rentenzahlungen ab dem vereinbarten Rentenbeginn
  • Kapitalanlage: Anlage des eingezahlten Kapitals in verschiedene Investmentmöglichkeiten
  • Steuerliche Behandlung: In der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer auf Umschichtungen an; bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren und ab 62 wird nur die Hälfte der Erträge besteuert, bei Verrentung nur der Ertragsanteil. Ob das die höheren Kosten aufwiegt, zeigt unser Vergleich ETF-Police vs. ETF-Sparplan

Wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?

Zeit ist Geld: Je früher Sie beginnen, desto länger kann Ihr Geld für Sie arbeiten. Kleine Beträge, die regelmäßig investiert werden, können sich so über Jahrzehnte zu einer erheblichen Summe entwickeln.
Flexibilität und Sicherheit: Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto flexibler können Sie auf Veränderungen in Ihrem Leben reagieren.
Steuervorteile prüfen: Basisrente, betriebliche Altersvorsorge und fondsgebundene Rentenversicherungen werden steuerlich unterschiedlich behandelt – ob der Vorteil die Kosten aufwiegt, rechnen wir mit Ihren Zahlen nach.

Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Beratung an!

Wir finden heraus, welche Angebote zu Ihnen passen und zeigen Ihnen Ihre Alternativen auf.

Langfristige Begleitung und Optimierung der Altersvorsorge

Anpassung an Lebensveränderungen: Im Laufe Ihres Lebens können sich Ihre finanziellen und persönlichen Umstände ändern, sei es durch die Hochzeit, Geburt von Kindern, berufliche Veränderungen oder den Eintritt in den Ruhestand.

Steuerliche Optimierung: Steuergesetze und -vorschriften ändern sich häufig. Eine langfristige Begleitung hilft, Ihre Vorsorge bei Gesetzesänderungen – etwa der Altersvorsorgereform 2027 – zu überprüfen und steuerliche Spielräume zu nutzen.

Langfristige Sicherheit: Eine kontinuierliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihre Altersvorsorge regelmäßig überprüft wird und Sie auf Veränderungen am Kapitalmarkt oder in Ihrer persönlichen Situation reagieren können. Renditen können wir nicht versprechen – einen nachvollziehbaren Plan schon.

Illustration: Uhr und Zeitverlauf – früh mit der Altersvorsorge beginnen
Wählen Sie selbst die Leistungen, die Sie brauchen

Rentenversicherung - Wer sollte privat vorsorgen?

Selbstständige und Freiberufler: Viele Selbstständige und Freiberufler sind nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ob und in welchem Umfang gesetzliche Ansprüche bestehen, hängt von der Tätigkeit, bisherigen Versicherungszeiten und möglichen freiwilligen Beiträgen ab. Umso wichtiger ist eine private Altersvorsorge, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Durch regelmäßige Einzahlungen können sie eine verlässliche Einkommensquelle für den Ruhestand aufbauen.
 
Angestellte mit höherem Einkommen: Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nur einen Teil des letzten Einkommens ab. Angestellte mit einem höheren Einkommen sollten daher privat vorsorgen, um die Versorgungslücke zu schließen und ihren Lebensstandard im Ruhestand zu halten.
 
Menschen mit besonderen Vorsorgebedürfnissen: Personen, die frühzeitig in den Ruhestand gehen möchten oder besondere gesundheitliche Risiken haben, sollten eine private Rentenversicherung in Betracht ziehen.
 
Alle, die ihre Altersvorsorge diversifizieren möchten: Eine private Rentenversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Vorsorgeformen wie Immobilien, Aktien oder Fonds sein. Durch die Diversifikation können Risiken gestreut und die finanzielle Sicherheit erhöht werden.

Illustration: Sparschwein und Münzen – private Altersvorsorge aufbauen

Ablauf der Beratung

Ihre Ausgangssituation

Wir erfassen Ihre Renteninformation, bestehende Verträge, Ihr Wunsch-Einkommen im Ruhestand und Ihre Steuersituation.

Wir suchen

Anhand dieser Daten vergleichen wir, welche Vorsorgeformen für Sie in Frage kommen – mit Kosten, Steuerwirkung und Flexibilität nebeneinander.

Sie entscheiden

Sie erhalten eine Empfehlung mit Begründung und Rechenweg – und entscheiden in Ruhe.

FAQs

Häufige Fragen aus der Beratung zur Altersvorsorge

Eine private Altersvorsorge hilft, Versorgungslücken zu schließen, die durch die gesetzliche Rente entstehen, und sichert Ihren Lebensstandard im Ruhestand.

Selbstständige, Berufseinsteiger, Angestellte mit höherem Einkommen, Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Frauen, Familienversorger und alle, die ihre Altersvorsorge diversifizieren möchten, sollten eine private Altersvorsorge in Betracht ziehen.

Ja, eine private Altersvorsorge ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente, um Versorgungslücken zu schließen und Ihren Lebensstandard zu sichern.

Das hängt vom Produkt ab: Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind 2026 bis 30.826 € (Ledige) als Sonderausgaben absetzbar, Entgeltumwandlung in der bAV ist bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (bis 4 % auch sozialabgabenfrei), Riester- und ab 2027 Altersvorsorgedepot-Beiträge werden über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert. Private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne bringen in der Ansparphase keinen Abzug, dafür Vorteile bei der Auszahlung.

Ja, viele private Altersvorsorgeprodukte bieten flexible Anpassungsmöglichkeiten, um auf Veränderungen in Ihrem Leben zu reagieren.

Risiken können je nach Anlagetyp variieren. Eine unabhängige Beratung hilft Ihnen, die Risiken zu verstehen und eine geeignete Strategie zu wählen, die zu Ihrer Risikobereitschaft passt.

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    Weitere Versicherungsthemen

    Neben der Altersvorsorge unterstützen wir Sie als Versicherungsmakler bei weiteren Absicherungsfragen – vom Einkommensschutz bis zur Krankenversicherung. Welche Bausteine für Sie sinnvoll sind, klären wir gemeinsam.

    • Berufsunfähigkeitsversicherung Komme, was wolle.
    • Private Krankenversicherung Bestens versorgt.
    • Hundekrankenversicherung Bevor es teuer wird.
    • Investment Lassen Sie Ihr Geld arbeiten.

    Zahlen & Fakten 2026 zur Altersvorsorge

    Stand: Oktober 2026, Quellen geprüft am 1. Oktober 2026 · alle Werte mit Quelle.

    • Rürup/Basisrente: 2026 sind bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (zusammen Veranlagte) an Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – besonders relevant für Selbstständige.
    • Beitragsbemessungsgrenze Rente 2026: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat) – Grundlage u. a. für steuerfreie bAV-Beiträge.
    • Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 € – wer genau so viel verdient, erhält einen Rentenpunkt pro Jahr.
    • Ausblick 2027 (Referentenentwurf Rechengrößen, noch nicht beschlossen): BBG Rente 106.200 €, vorläufiges Durchschnittsentgelt 53.452 €, Rürup-Höchstbetrag rund 32.308 € (Ledige).
    • Altersvorsorgedepot ab 2027: neue geförderte Vorsorgeform nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156); Riester-Neuverträge nur noch bis 31.12.2026 – unser Ratgeber erklärt Zulagen und Bedingungen.
    • Selbstständige: keine automatische Absicherung – unser Überblick für Selbstständige zeigt die Bausteine.

    Quellen: BMAS – Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 · Rechengrößen 2026/2027 im Überblick · § 10 Abs. 3 EStG (Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen: Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung) · BMF – FAQ Altersvorsorgereform 2027