BU-Rente: Wie hoch sollte sie wirklich sein?
Stand: 28. September 2026 · Quellen: Verbraucherzentrale (Stand 2. Januar 2025); Deutsche Rentenversicherung, „In Zahlen 2025“ (Rentenzugang 2025); § 43 SGB VI; § 22 EStG mit § 55 Abs. 2 EStDV
Kurz gesagt: Als Richtwert für die BU-Rente gelten rund 80 Prozent des Nettoeinkommens – so empfiehlt es auch die Verbraucherzentrale. Der Grund: Im Fall einer Berufsunfähigkeit laufen fast alle Kosten weiter, gleichzeitig fällt das Weitersparen für das Alter weg und es kommen oft Mehrkosten hinzu. Mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sollten Sie nicht rechnen: Sie setzt eine Erwerbsfähigkeit von unter drei Stunden täglich in jeder Tätigkeit voraus und lag im Rentenzugang 2025 bei durchschnittlich rund 1.067 Euro im Monat. Damit die Rente auch in 20 Jahren noch reicht, gehören eine Dynamik und eine Nachversicherungsgarantie in den Vertrag. Und weil eine private BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird, kommt netto meist deutlich mehr an, als viele erwarten.
Über die Frage, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht, ist fast alles gesagt. Die mindestens genauso wichtige Frage wird dagegen oft stiefmütterlich behandelt: Wie hoch soll die BU-Rente sein? Eine zu niedrige Absicherung ist einer der teuersten Fehler überhaupt. Denn eine BU-Rente, die die Lücke nicht schließt, verfehlt ihren einzigen Zweck – und wer später erhöhen will, muss die Gesundheitsprüfung erneut bestehen.
Warum die Höhe wichtiger ist als der Beitrag
Viele Verträge werden vom Beitrag her gedacht: „Was kann ich mir leisten?“ Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge: erst den Bedarf bestimmen, dann prüfen, wie er bezahlbar wird – etwa über die Laufzeit, die Tarifwahl oder die Verteilung auf mehrere Bausteine. Eine Berufsunfähigkeit dauert im Schnitt viele Jahre, oft bis zum Rentenalter. Über einen so langen Zeitraum wirkt sich jeder fehlende Hunderter monatlich auf Zehntausende Euro aus. Und eine Rente von 800 Euro, die zwar günstig war, deckt weder Miete noch Lebenshaltung. Sie fühlt sich als Schutz an, ist aber keiner.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein? Die Faustformel: rund 80 Prozent vom Netto
Formel: BU-Rente = regelmäßiges Nettoeinkommen × 0,8. Bei 2.600 € netto sind das 2.080 € im Monat. Prüfen Sie das Ergebnis anschließend gegen Ihre festen Ausgaben plus Altersvorsorge – die Bedarfsrechnung unten zeigt, wie.
Die Verbraucherzentrale formuliert es so: „80 Prozent vom derzeitigen Netto sind oft ein guter Richtwert.“ Die versicherte Rente soll alle alltäglichen Ausgaben absichern, die auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit weitergezahlt werden müssen – Haushaltskosten, Miete und Altersvorsorge. Das ist auch die Rechenlogik in unserem FairCheck.
Warum nicht weniger? Weil im BU-Fall fast alle Kosten weiterlaufen: Miete oder Kredit, Lebenshaltung, Versicherungen, Familie. Und warum nicht einfach „das Nötigste“? Weil zwei Posten gern vergessen werden:
- Ihre Altersvorsorge läuft nicht weiter. Wer mit 40 berufsunfähig wird, zahlt womöglich 27 Jahre lang nichts mehr in die Rentenkasse, den ETF-Sparplan oder die betriebliche Altersvorsorge ein. Die BU-Rente muss also nicht nur den Konsum decken, sondern auch das Weitersparen ermöglichen – sonst folgt auf die Berufsunfähigkeit die Altersarmut.
- Krankheit macht das Leben selten billiger. Zuzahlungen, Therapien, Umbauten, Hilfe im Haushalt, Fahrten: Wer berufsunfähig ist, hat häufig höhere Ausgaben als vorher, nicht niedrigere.
Ein Beispiel: Bei 2.600 Euro Netto im Monat ergibt die Faustregel eine BU-Rente von rund 2.080 Euro. Das klingt nach viel – bis man die Ausgaben daneben legt.
Die Rechnung von der anderen Seite: Bedarf statt Prozentsatz
Die 80-Prozent-Regel ist ein Einstieg, kein Ersatz für die eigene Rechnung. Gehen Sie Ihre Fixkosten durch und ergänzen Sie die Posten, die im BU-Fall neu hinzukommen. So könnte das bei einer Angestellten mit 2.600 Euro Netto aussehen:
| Posten | Beispiel pro Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| Miete inkl. Nebenkosten | 950 € | läuft unverändert weiter |
| Lebenshaltung (Essen, Kleidung, Mobilität, Kommunikation) | 650 € | eher steigend als sinkend |
| Versicherungen und Rücklagen | 150 € | Haftpflicht, Hausrat, Reparaturen |
| Krankenversicherung | 0 € bis 400 € | siehe Abschnitt „Steuern und Sozialabgaben“ |
| Ersatz für die ausfallende Altersvorsorge | 250 € | sonst entsteht die zweite Lücke im Alter |
| Puffer für krankheitsbedingte Mehrkosten | 150 € | Zuzahlungen, Therapien, Hilfe |
| Bedarf | rund 2.150 € bis 2.550 € | je nach Krankenversicherungsstatus |
Die Rechnung landet in diesem Beispiel bei oder über der Faustregel. Wer ein Haus abbezahlt oder Kinder versorgt, liegt meist deutlich darüber; wer schuldenfrei wohnt, darunter. Genau deshalb rechnen wir in der Beratung mit Ihren Zahlen und nicht mit Durchschnittswerten.
Warum wir nicht mit der Erwerbsminderungsrente planen
Der häufigste Einwand gegen eine hohe BU-Rente lautet: „Da kommt doch noch die gesetzliche Rente dazu.“ In der Praxis ist das für die meisten Menschen eine Fehlannahme.
Die Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) fragt nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch ausüben können. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn das weniger als drei Stunden täglich möglich ist; wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten könnte, erhält nur die halbe Rente. Ein Chirurg mit Handzittern, eine Erzieherin mit Burnout oder ein Dachdecker mit kaputtem Rücken sind berufsunfähig – aber nach dieser Definition häufig nicht erwerbsgemindert, weil ihnen theoretisch eine Bürotätigkeit zugemutet werden kann.
Dazu kommen die Voraussetzungen: mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge gehen in der Regel leer aus.
Und selbst wer die Rente bekommt, kann davon kaum leben: Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente im Rentenzugang 2025 bei rund 1.067 Euro im Monat, 2024 waren es rund 1.041 Euro. 2025 kamen 175.978 neue Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hinzu. Die Verbraucherzentrale ordnet ein: Die Erwerbsminderungsrente liegt „heute durchschnittlich immer noch unter dem Grundsicherungsniveau“.
Deshalb planen wir grundsätzlich ohne sie. Kommt sie doch, ist es ein Bonus. Kalkulieren sollte man mit ihr nicht.
Die Grenzen nach oben: die Angemessenheitsprüfung
Kurz: Eine „maximale BU-Rente” gibt es nicht als festen Betrag. Jeder Versicherer prüft die Angemessenheit – meist darf die BU-Rente einen Anteil des Brutto- oder Nettoeinkommens nicht überschreiten, und ab bestimmten Rentenhöhen werden Einkommensnachweise und eine ärztliche Untersuchung verlangt. Wer mehr absichern will, als ein Anbieter zulässt, kann auf zwei Verträge verteilen; die Summe muss aber insgesamt angemessen bleiben.
Unbegrenzt absichern lässt sich ohnehin nicht. Versicherer prüfen die „Angemessenheit“ der beantragten Rente im Verhältnis zum Einkommen und akzeptieren üblicherweise nur BU-Renten bis zu einem bestimmten Anteil des Bruttoeinkommens. Wo diese Grenze liegt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und hängt auch davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Für Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger gelten meist feste Höchstbeträge, die später über die Nachversicherungsgarantie ausgebaut werden können. Bestehende BU-Verträge, auch aus einer betrieblichen Altersvorsorge, werden bei der Prüfung zusammengerechnet.
Bei Selbstständigen zählt nicht der Umsatz, sondern der Gewinn – in der Regel nachgewiesen über die letzten Steuerbescheide oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Wer als Selbstständiger nahe an der Grenze abschließen möchte, sollte die Einkommensentwicklung sauber belegen können. Mehr dazu im Beitrag BU für Selbstständige.
Heute richtig, morgen zu wenig: Inflation, Dynamik, Nachversicherung
Eine BU-Rente, die heute passt, ist in 15 oder 20 Jahren durch Inflation und Gehaltssprünge zu klein. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Bei zwei Prozent Inflation im Jahr beträgt die Kaufkraft von 1.000 Euro nach 20 Jahren nur noch 672,97 Euro. Drei Mechanismen halten den Schutz aktuell:
- Beitragsdynamik (vor dem Leistungsfall). Rente und Beitrag steigen jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Erhöhung können Sie in der Regel widersprechen; nach mehrfachem Widerspruch erlischt das Recht bei vielen Anbietern. Faustregel: Dynamik vereinbaren und nur bewusst aussetzen.
- Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik). Sie sorgt dafür, dass die laufende Rente während der Berufsunfähigkeit jährlich steigt – bei einer Berufsunfähigkeit mit 40 und einer Laufzeit bis 67 ein entscheidender Baustein. Sie kostet Beitrag, wird aber gerade von jungen Versicherten unterschätzt.
- Nachversicherungsgarantie. Bei bestimmten Ereignissen – Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Abschluss der Ausbildung, Start in die Selbstständigkeit – können Sie die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Achten Sie auf die Bedingungen: bis zu welchem Alter, um wie viel und innerhalb welcher Frist nach dem Ereignis.
Ohne diese Bausteine läuft der Vertrag Gefahr, in dem Moment zu klein zu sein, in dem er gebraucht wird.
Was von der BU-Rente übrig bleibt: Steuern und Sozialabgaben
Gute Nachricht zuerst: Eine private BU-Rente wird nicht voll versteuert. Sie gilt steuerlich als abgekürzte Leibrente und wird nur mit dem Ertragsanteil angesetzt, der von der restlichen Laufzeit abhängt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 EStDV).
| Restlaufzeit der Rente bis zum vereinbarten Endalter | Ertragsanteil |
|---|---|
| 10 Jahre | 12 % |
| 15 Jahre | 16 % |
| 20 Jahre | 21 % |
| 25 Jahre | 26 % |
| 30 Jahre | 30 % |
| 35 Jahre | 35 % |
Ein Beispiel: Wer mit 42 berufsunfähig wird und dessen Vertrag bis 67 läuft, hat eine Restlaufzeit von 25 Jahren. Von einer BU-Rente von 2.000 Euro im Monat sind dann 26 Prozent, also 520 Euro monatlich oder 6.240 Euro im Jahr, steuerpflichtig. Ohne weitere Einkünfte liegt das unter dem Grundfreibetrag – es fällt keine Einkommensteuer an. Anders sieht es bei BU-Renten aus einer Basisrente (Rürup) oder einer betrieblichen Altersvorsorge aus: Diese werden nachgelagert und damit deutlich höher besteuert. Das ist ein Grund, warum wir die BU meist als eigenständigen Vertrag empfehlen.
Bei der Krankenversicherung kommt es auf Ihren Status an. Privat Versicherte zahlen ihren PKV-Beitrag im BU-Fall weiter – dieser Posten gehört zwingend in die Bedarfsrechnung. Gesetzlich Pflichtversicherte zahlen auf eine private BU-Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Freiwillig gesetzlich Versicherte, etwa viele Selbstständige, müssen dagegen auf ihre gesamten Einnahmen Beiträge zahlen, also auch auf die BU-Rente (§ 240 SGB V). Diese Unterschiede können mehrere hundert Euro im Monat ausmachen und sind ein Grund, die Rentenhöhe nicht aus einer Tabelle abzulesen.
Drei Rechenbeispiele (Modellfälle)
| Situation | Rechenweg | Ergebnis |
|---|---|---|
| Angestellte, 32, 2.600 € netto, Mietwohnung, gesetzlich versichert | 80 % vom Netto, Bedarfsrechnung bestätigt Größenordnung | rund 2.100 € BU-Rente, Beitragsdynamik 3 %, Leistungsdynamik 2 %, Nachversicherungsgarantie |
| Selbstständiger IT-Berater, 38, Gewinn 4.500 € brutto, freiwillig GKV-versichert | Bedarf inkl. KV-Beitrag und Altersvorsorge-Ersatz; Angemessenheitsgrenze prüfen | rund 2.500 € bis 2.800 € BU-Rente, Verzicht auf Umorganisationsklausel |
| Berufseinsteigerin, 24, 1.900 € netto | Einstiegsrente nahe der Höchstgrenze für Einsteiger, später ausbauen | rund 1.500 € BU-Rente mit Nachversicherungsgarantie bis mindestens 45 |
Die drei Fälle sind konstruierte Modellfälle, die den Rechenweg veranschaulichen – keine realen Kundenfälle und keine Tarifangebote. Was in Ihrer Situation passt, hängt von Fixkosten, Familie, Krankenversicherung und Berufsgruppe ab.
Häufige Fragen
Reichen 1.000 Euro BU-Rente?
Für die meisten Erwerbstätigen nicht. 1.000 Euro decken selten Miete und Lebenshaltung zusammen, und die Altersvorsorge bleibt unbedacht. Sinnvoll sind 1.000 Euro nur als bewusste Teilabsicherung, etwa bei sehr geringem Einkommen oder als Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag.
Sollte die BU-Rente bis 65 oder bis 67 laufen?
Ja, in aller Regel. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Laufzeit bis zum Eintritt in den Altersruhestand, also bis 67, weil das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter steigt. Ein früheres Endalter senkt den Beitrag, reißt aber genau in den teuersten Jahren eine Lücke.
Kann ich die Rente später einfach erhöhen?
Nur mit neuer Gesundheitsprüfung – es sei denn, Ihr Vertrag hat eine Nachversicherungsgarantie oder eine Dynamik. Deshalb lieber gleich richtig dimensionieren und die Erhöhungsoptionen vertraglich sichern.
Muss ich die BU-Rente versteuern?
Nur mit dem Ertragsanteil, der von der Restlaufzeit abhängt (bei 25 Jahren 26 Prozent). Ohne weitere Einkünfte fällt bei üblichen Rentenhöhen keine oder nur wenig Einkommensteuer an. BU-Leistungen aus Rürup- oder Betriebsrentenverträgen werden dagegen nachgelagert besteuert.
Was ist mit der Erwerbsminderungsrente – bekomme ich beides?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ja: Die private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Nur planen sollte man mit der Erwerbsminderungsrente nicht, weil sie ganz andere Voraussetzungen hat und im Durchschnitt bei rund 1.067 Euro liegt.
Ihre Zahl in zwei Minuten
Was 80 Prozent Ihres Nettos konkret sind, rechnet Ihnen unser FairCheck direkt im Browser aus – ohne E-Mail-Adresse, mit offengelegter Formel. Und wenn die Höhe steht, kommt der zweite wichtige Schritt: die Gesundheitsfragen sauber beantworten. Für alles dazwischen sind wir da – unsere Herangehensweise finden Sie auf der Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Berlin.
Wie gut ist Ihre Arbeitskraft abgesichert?
Rechnen Sie Ihren Absicherungsbedarf in zwei Minuten selbst – oder lassen Sie uns gemeinsam auf Ihre Situation schauen: Fixkosten, Krankenversicherung, Angemessenheitsgrenze und die passenden Dynamik-Bausteine.
Kostenloses Erstgespräch anfragenQuellen
- Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit – Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern (Stand 2. Januar 2025) – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-13931
- Deutsche Rentenversicherung: In Zahlen 2025 – Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang (Zahlbetrag 2025 rund 1.067 Euro, 2024 rund 1.041 Euro; 175.978 Zugänge 2025) – https://jahresbericht.deutsche-rentenversicherung.de/artikel/in-zahlen-2025/
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung (Voraussetzungen, Drei- und Sechs-Stunden-Grenze) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte (Ertragsanteilsbesteuerung von Leibrenten) – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 55 EStDV – Ertragsanteil abgekürzter Leibrenten (Tabelle) – https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__55.html
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Dieser Beitrag wurde von der FaireFinanzen-Redaktion auf Grundlage der im Text genannten Primärquellen erstellt (Stand siehe oben). Redaktionell verantwortlich: Sven Chalupa, registrierter Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) aus Berlin. Mehr über Sven Chalupa und das Team →
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