bAV-Pflichtzuschuss richtig berechnen: pauschal oder spitz?
Seit der Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung für Neu- und Bestandsverträge gilt, steht jeder Arbeitgeber vor einer unscheinbaren Frage mit Folgen: Wie werden die 15 Prozent eigentlich berechnet? Es gibt zwei zulässige Wege – und wer sich nie bewusst für einen entschieden hat, hat möglicherweise ein stilles Problem in der Lohnabrechnung.
Was das Gesetz verlangt
§ 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet Arbeitgeber, bei Entgeltumwandlung 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss weiterzugeben – soweit sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieses „soweit” ist der Kern des Themas: Es eröffnet zwei Berechnungswege.
Weg 1: Die pauschale Weitergabe
Der Arbeitgeber zahlt auf jeden umgewandelten Euro pauschal 15 Prozent Zuschuss – unabhängig davon, wie hoch seine tatsächliche Ersparnis im Einzelfall ist. Vorteil: maximal einfach in der Lohnabrechnung, keine Einzelfallprüfung, keine Diskussionen. Bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen zahlt der Arbeitgeber damit unter Umständen mehr, als er spart – das ist der Preis der Einfachheit.
Weg 2: Die spitze Abrechnung
Alternativ rechnet der Arbeitgeber die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis pro Mitarbeiter „spitz” ab und gibt genau diese weiter – gedeckelt auf 15 Prozent. Das kann bei Gutverdienern oberhalb der Bemessungsgrenzen günstiger sein, macht die Abrechnung aber deutlich aufwendiger und muss bei Gehaltsänderungen nachgehalten werden.
Die drei häufigsten Fehlerquellen
- Gar keine bewusste Entscheidung: Der Zuschuss wird gezahlt, „wie es das System eben macht” – ohne dokumentierte Regelung. Spätestens bei einer Prüfung oder einem Mitarbeiterwechsel wird das unangenehm.
- Altverträge vergessen: Der Zuschuss gilt längst auch für Entgeltumwandlungen aus der Zeit vor 2019 – wer nur Neuverträge bezuschusst, hat eine offene Flanke.
- Versorgungsordnung fehlt: Ohne schriftliche Regelung, wie die bAV im Unternehmen funktioniert (Wege, Zuschüsse, Anbieter), entsteht mit jedem Einzelfall neuer Wildwuchs.
Unsere Empfehlung
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die pauschale 15-Prozent-Weitergabe die robusteste Lösung: einfach, transparent, wartungsarm. Wichtiger als die Wahl des Wegs ist, dass sie bewusst getroffen, dokumentiert und konsistent angewendet wird. Rechnen Sie gern selbst: Unser Zuschuss-Rechner zeigt offen, was der Pflichtzuschuss konkret bedeutet. Und wenn Sie Ihre bestehende Regelung prüfen lassen möchten: Auf unserer Seite zur bAV für Arbeitgeber finden Sie unseren Beratungsansatz – die Prüfung ist Teil des kostenlosen Erstgesprächs. Steuerliche Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater; wir arbeiten auf Wunsch direkt mit ihm zusammen.
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