Lexikon: Versicherung & Vorsorge einfach erklärt
Das FaireFinanzen-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe aus Versicherung und Vorsorge – kurz erklärt, ohne Fachchinesisch, mit Links zur Vertiefung.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Einkommensschwelle, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen – 2026 liegt sie bei 77.400 Euro Jahresbrutto (69.750 Euro für Bestandsfälle, die Ende 2002 bereits privat versichert waren). Wer darunter verdient, ist gesetzlich versicherungspflichtig. Mehr dazu: PKV oder GKV und Rückkehr in die GKV.
Alterungsrückstellungen
Der Sparanteil im PKV-Beitrag: In jungen Jahren zahlen Versicherte mehr, als ihre Gesundheitskosten verursachen – die Differenz wird verzinst zurückgelegt und dämpft den Beitrag im Alter. Deshalb steigen PKV-Beiträge nicht mit dem Alter selbst, sondern mit den allgemeinen Gesundheitskosten. Vertiefung: PKV-Beitragsentwicklung im Alter.
Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG)
Die Pflicht, Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verstöße können den Versicherer je nach Schwere zu Vertragsanpassung, Rücktritt oder Anfechtung berechtigen – oft erst im Leistungsfall entdeckt. Praxisleitfaden: BU-Gesundheitsfragen richtig beantworten.
Anonyme Risikovoranfrage
Eine anonymisierte Voranfrage bei mehreren Versicherern, um bei Vorerkrankungen vorab zu klären, wer zu welchen Konditionen versichert – ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird. Ablauf im Detail: Anonyme BU-Risikovoranfrage.
Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Rente bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Die volle Rente setzt voraus, dass Sie keinerlei Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich ausüben können – nicht nur Ihren Beruf. Wir planen Absicherung grundsätzlich ohne sie. Mehr auf der Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Entgeltumwandlung
Die klassische Form der betrieblichen Altersvorsorge: Ein Teil des Bruttogehalts fließt vor Steuern und Sozialabgaben in einen Vorsorgevertrag; seit 2022 muss der Arbeitgeber 15 Prozent zuschießen, wenn er Sozialabgaben spart. Einordnung: bAV aus Arbeitnehmersicht.
Nachversicherungsgarantie
Eine Vertragsklausel, mit der sich die Versicherungssumme bei Anlässen wie Heirat, Geburt oder Gehaltssprung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lässt – wichtig, damit der Schutz mit dem Leben mitwächst. Relevant vor allem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Halbeinkünfteverfahren
Steuerregel für Lebens- und Rentenversicherungen: Bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ein zentraler Baustein im Vergleich von Police und Depot – mehr auf der Seite Altersvorsorge.
Ertragsanteil
Bei einer lebenslangen Rente aus privater Vorsorge wird nicht die ganze Rente besteuert, sondern nur ein gesetzlich festgelegter Anteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt – je später der Beginn, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil.
Effektivkosten
Die wichtigste Kennzahl jedes Vorsorgevertrags: Sie zeigt, um wie viel Prozentpunkte die jährliche Rendite durch sämtliche Kosten gemindert wird – und steht verpflichtend in jedem Angebot. Bei Fondspolicen entscheidet sie darüber, ob der Steuervorteil real ankommt. Siehe auch Investment.
Teilfreistellung
Ein pauschaler steuerfreier Anteil der Erträge bei Fondsanlagen: 30 Prozent bei Aktienfonds im Depot, 15 Prozent innerhalb fondsgebundener Versicherungen – als Ausgleich für die auf Fondsebene bereits gezahlten Steuern.
Kindernachversicherung (§ 198 VVG)
Der gesetzliche Anspruch, ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Risikozuschläge in der PKV des Elternteils mitzuversichern – rückwirkend ab Geburt. Mehr auf der Seite zur privaten Krankenversicherung.
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