Altersvorsorgedepot ab 2027: Was die Riester-Nachfolge für Ihre Vorsorge bedeutet

Nach mehr als zwei Jahrzehnten Riester-Rente hat Deutschland die private Altersvorsorge neu aufgestellt: Im Frühjahr 2026 haben Bundestag (27. März) und Bundesrat (8. Mai) das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot – und für Riester-Verträge nach altem Modell ist der 31. Dezember 2026 der letzte Abschlusstermin. In diesem Beitrag erklären wir, wie das neue Depot funktioniert, wer profitiert und was Sie mit einem bestehenden Riester-Vertrag jetzt beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027 und ersetzt Riester für Neuverträge.
  • Gefördert wird beitragsproportional: 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro bis 360 Euro Jahresbeitrag, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
  • Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr (1 Euro Zulage je gespartem Euro bis 300 Euro). Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 Euro Bonus.
  • Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.
  • Die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie entfällt: Das Geld darf renditeorientiert in ETFs und Fonds angelegt werden. Wer Sicherheit möchte, kann weiterhin Produkte mit 80 oder 100 Prozent Garantie wählen.
  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiterbespart werden.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Anders als bei der Riester-Rente muss der Anbieter nicht mehr garantieren, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Dadurch kann das Geld vollständig in renditestärkere Anlagen wie breit gestreute Aktien-ETFs und Fonds fließen – über Jahrzehnte macht dieser Unterschied beim Endkapital erfahrungsgemäß sehr viel aus. Wer nicht auf Sicherheit verzichten möchte, kann alternativ weiterhin geförderte Produkte mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent wählen.

Neu ist auch ein kostengünstiges Standardprodukt als Vergleichsmaßstab: Für dieses Referenzdepot dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen – der Bundestag hat den Deckel gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal von 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt. Das setzt alle Anbieter unter Kostendruck, was für Sparer eine gute Nachricht ist.

So funktioniert die neue Förderung

Die komplizierte Riester-Logik aus Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag ist Geschichte. Künftig gilt eine einfache, beitragsproportionale Formel: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch einmal 25 Cent. Wer den zulagefähigen Höchstbeitrag von 1.800 Euro voll ausschöpft, erhält also bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Schon ab 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr (10 Euro im Monat) sind Sie förderberechtigt. Einzahlungen darüber hinaus sind bis 6.840 Euro jährlich möglich, erhöhen die Zulage aber nicht.

Familien profitieren zusätzlich: Für jedes Kind gibt es eine Kinderzulage von einem Euro je gespartem Euro, bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr – bereits mit 25 Euro Monatsbeitrag voll ausgeschöpft. Junge Sparer unter 25 erhalten einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Die Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei; besteuert wird erst in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung).

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Kreis der Förderberechtigten. Bei Riester blieben Selbstständige weitgehend außen vor – künftig sind neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern erstmals auch Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (etwa Ärzte oder Architekten) förderberechtigt. Voraussetzung für Selbstständige ist im Wesentlichen, dass entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Gerade in Kombination mit der aktuell diskutierten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige lohnt es sich für diese Gruppe, die eigene Vorsorgestrategie jetzt zu überdenken.

Auszahlung im Ruhestand

Auch bei der Auszahlung wird das neue System flexibler: Statt einer verpflichtenden lebenslangen Verrentung sind künftig auch befristete Auszahlpläne möglich – nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist etwa ein 20-jähriger Auszahlplan ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase individuell versteuert, was für die meisten Ruheständler günstiger ist als die Besteuerung während des Erwerbslebens.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz: Sie laufen unverändert weiter und können weiterbespart werden. Ein Wechsel in die neue Förderwelt ist möglich, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Ob sich das Behalten, Beitragsfreistellen oder Umsteigen lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab – von den Kosten des Altvertrags, der garantierten Verzinsung, Ihrem Alter und Ihrer Steuersituation. Das prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.

Nicht verwechseln: die geplante Frühstart-Rente

Oft im selben Atemzug genannt, aber ein separates Vorhaben: die Frühstart-Rente, bei der der Staat für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Vorsorgedepot einzahlen soll. Hierzu gibt es bislang nur einen Eckpunktebeschluss des Kabinetts – ein Gesetz ist Stand Juli 2026 noch nicht verabschiedet. Geplant ist ein rückwirkender Start zum 1. Januar 2026. Sobald hier Klarheit herrscht, informieren wir an dieser Stelle.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mehr als ein normales ETF-Depot?

Das hängt vom Einzelfall ab. Für die staatlichen Zulagen (bis zu 540 Euro plus Kinderzulagen) und die steuerfreie Ansparphase spricht viel – dafür ist das Kapital bis zum Ruhestand gebunden und die Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Ein ungefördertes ETF-Depot bleibt jederzeit verfügbar. Häufig ist die Kombination aus beidem sinnvoll.

Soll ich meinen Riester-Vertrag jetzt noch schnell abschließen oder kündigen?

Weder Panik-Abschluss noch Panik-Kündigung sind ratsam. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, und ob ein Altvertrag mit Garantien für Sie wertvoller ist als die neue Förderung, sollte individuell durchgerechnet werden – inklusive Kosten und Steuereffekten.

Ich bin selbstständig – was ändert sich für mich?

Sie gehören ab 2027 erstmals zum förderberechtigten Kreis der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Zusammen mit Basisrente (Rürup) und ungefördertem Depot ergibt sich damit ein neuer Baukasten, den wir für Ihre Situation optimal kombinieren können.

Sie möchten wissen, was die Reform für Ihre Vorsorge bedeutet? In einem kostenlosen Erstgespräch rechnen wir gemeinsam durch, welche Kombination aus Altersvorsorgedepot, bestehendem Riester-Vertrag, Basisrente oder ETF-Depot zu Ihnen passt – persönlich in Berlin oder online.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung dar. Stand der Informationen: 14. Juli 2026.


Verfasst von: Sven Chalupa, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (IHK-Vermittlerregister: D-Z4S1-JDP8G-50)
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Quellen: Bundesregierung – FAQ „Reform der privaten Altersvorsorge” (Stand 01.06.2026), Bundesfinanzministerium – FAQ zum Altersvorsorgereformgesetz (Stand 05.05.2026), Deutscher Bundestag – Beschluss vom 27.03.2026, Deutsche Rentenversicherung – Meldung vom 08.05.2026

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das als Nachfolger der Riester-Rente geplant ist – mit Zulagenförderung und mehr Anlagefreiheit als bisherige Riester-Produkte.

Ab wann soll es das Altersvorsorgedepot geben?

Der Start ist für 2027 geplant. Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern – wir halten diesen Beitrag aktuell.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Verträge laufen weiter. Ob Behalten, Beitragsfreistellung oder später ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – das prüfen wir in der Beratung.

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