Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Der Unterschied, der über Ihre Beratung entscheidet

„Mein Versicherungsberater kümmert sich um alles” – aber wer sitzt Ihnen da eigentlich gegenüber? Zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler liegt rechtlich ein fundamentaler Unterschied, den viele Kunden nicht kennen: Es geht um die Frage, in wessen Auftrag die Person handelt – im Auftrag des Versicherers oder in Ihrem.

Der rechtliche Unterschied in einem Satz

Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 59 VVG) unterscheidet klar: Der Versicherungsvertreter ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Produkte zu vermitteln – er steht, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, „im Lager des Versicherers”. Der Versicherungsmakler dagegen wird vom Kunden beauftragt und ist rechtlich dessen Sachwalter: Er schuldet Ihnen eine Auswahl aus einem ausreichend breiten Marktangebot und haftet Ihnen gegenüber für seinen Rat.

Was das praktisch bedeutet

  • Marktauswahl: Ein Ausschließlichkeitsvertreter kann Ihnen nur die Tarife „seiner” Gesellschaft anbieten – auch wenn ein Wettbewerber für Ihren Fall objektiv besser wäre. Ein Makler vergleicht über den Markt hinweg.
  • Interessenlage: Der Vertreter erfüllt Vertriebsvorgaben seines Versicherers. Der Makler steht vertraglich auf Ihrer Seite – bis hin zur Unterstützung im Leistungsfall, wenn es gegenüber dem Versicherer ernst wird.
  • Haftung: Berät ein Makler fehlerhaft, haftet er dem Kunden – dafür ist eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

So finden Sie heraus, wen Sie vor sich haben

Jeder Vermittler in Deutschland braucht eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung und ist im öffentlichen Vermittlerregister (vermittlerregister.info) eingetragen – dort steht schwarz auf weiß, ob jemand als Vertreter oder als Makler registriert ist. Zusätzlich muss Ihnen beim ersten Kontakt die sogenannte Erstinformation ausgehändigt werden, aus der der Status klar hervorgeht. Fragen kostet nichts: „Sind Sie Makler oder Vertreter?” ist eine völlig legitime erste Frage an jeden Berater.

Und was ist mit der Vergütung?

Beide Modelle leben in der Regel von Provisionen, die in den Versicherungsbeitrag einkalkuliert sind – der Unterschied liegt also nicht darin, ob vergütet wird, sondern für wen gearbeitet wird. Guter Rat erkennt man daran, dass auch mal vom Abschluss abgeraten wird, dass Rechenwege offengelegt werden und dass der Berater Fragen zur eigenen Vergütung nicht ausweicht.

Unsere Rolle

Wir arbeiten als unabhängige Versicherungsmakler – registriert, mit Marktvergleich und in Ihrem Auftrag. Was das für die Beratung konkret heißt, lesen Sie auf unserer Seite zur unabhängigen Versicherungsberatung, und wer dahintersteht, auf Über uns. Wenn Sie uns vorher auf die Probe stellen wollen: Der FairCheck legt unsere Rechenlogik offen, bevor Sie überhaupt mit uns sprechen.

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